Anmeldung Kernzeitbetreuung / Mittagsverpflegung
Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf Sachgebiet Schulen
Die Anmeldung für die Mittagsverpflegung ist derzeit noch nicht online möglich !
Bitte nutzen Sie die PDF-Formulare:
Daten des Kindes
Daten Erziehungsberechtigte/r 1
Daten Erziehungsberechtigte/r 2
Wir wählen / ich wähle verbindlich folgende Kernzeitbetreuung
07:00 bis 08:00 Uhr und 12:25 bis 13:15 Uhr
07:00 bis 08:00 Uhr und 12:25 bis 14:00 Uhr
07:00 bis 08:00 Uhr und freitags 12:25 bis 13:15 Uhr
07:00 bis 08:00 Uhr und freitags 12:25 bis 14:00 Uhr
07:00 bis max. 08:40 Uhr und 12:20 bis 13:15 Uhr
07:00 bis max. 08:40 Uhr und 12:20 bis 14:00 Uhr
Es gelten die Benutzungsrichtlinien und die Entgeltordnung für die Kernzeitbetreuung die über den folgenden Link abrufbar sind:
Eine Zwischenspeicherung ist nur möglich, wenn eine E-Mail Adresse angegeben wurde.
Hinweise zum Umfang der Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals
Die Aufsichtspflicht der Betreuer/innen in der Kernzeitbetreuung beginnt mit der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes in den Räumen der Kernzeitbetreuung und endet mit Verlassen der Kernzeitbetreuungsräume.
Eventuelle Änderungen in der Betreuungszeit werden den Eltern durch das Personal der Kernzeitbetreuung mitgeteilt.
Im Anschluss an die Kernzeit morgens gehen die Schüler/innen in den Unterricht, im Anschluss an die Kernzeit mittags verlassen die Kinder das Schulgebäude. Auf dem Weg vom/zum Klassenzimmer vom/zum Kernzeitbetreuungsraum besteht keine Aufsichtspflicht des Kernzeitbetreuungspersonals.
Erklärung
Erich-Kästner-Grundschule in Regelbetreuung (bis 13:15 Uhr)
Erich-Kästner-Grundschule in erweiterter Regelbetreuung (bis 14:00 Uhr)
Adolf-Kußmaul-Grundschule in Regelbetreuung (bis 13:15 Uhr)
Adolf-Kußmaul-Grundschule in erweiterter Regelbetreuung (bis 14:00 Uhr)
Adolf-Kußmaul-Grundschule in Betreuung für Ganztagesschulkinder (bis 13:15 Uhr)
Adolf-Kußmaul-Grundschule in erweiterter Betreuung für Ganztagesschulkinder (freitags bis 14:00 Uhr)
Telefonnummern der Erziehungsberechtigten für beste Erreichbarkeit während der Kernzeitbetreuung:
In Notfällen erreichen Sie die Betreuer/innen während der Kernzeit unter folgender Nummer:
SEPA Lastschriftmandat (Kernzeitbetreuung)
Ich ermächtige die Gemeinde Graben-Neudorf, die Betreuungsgebühr wiederkehrend monatlich bei Fälligkeit von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Graben-Neudorf auf mein Konto gezogene(n) Lastschrift(en) einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Hinweis der Gemeinde zur Fälligkeit: Die Lastschriften erfolgen zu den Fälligkeitszeitpunkten, die in den Rechnungen oder Verträgen ausdrücklich genannt sind. Dort finden Sie auch die genauen Einzugsbeträge.
Adolf-Kußmaul-Grundschule
Pestalozzi-Gemeinschaftsschule
Anmeldung für das Mittagessen & SEPA-Lastschriftmandat
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