Pflanzenschutzdienst

Der Direktor
der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter

Antrag zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz für das Jahr 2025 (§ 4 Abs. 2 PflSchAnwV)

Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter
 
Landwirtschaftskammer NRW
Fachbereich 62 – Pflanzenschutzdienst

48108 Münster

 

psm-nsg@lwk.nrw.de

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Ackerflächen in Naturschutzgebieten, Nationalparken, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes gemäß § 4 Absatz 2 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in der aktuellen Fassung.

Hinweis: Vorsorglich sollte auch ein Antrag auf Erschwernisausgleich gestellt werden. Bei erteilter Ausnahmegenehmigung muss dieser zurückgezogen werden, da die Ausnahmegenehmigung für eine Fläche und die gleichzeitige Inanspruchnahme des Erschwernisausgleichs für diese Fläche sich gegenseitig ausschließen. 

Formulardaten zwischenspeichern

Wenn Sie die Informationen nicht in einem Mal eintragen können, so gibt es die Möglichkeit, den bisherigen Stand auf Ihrer Festplatte zu speichern. 

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1. Antragsteller

Unternehmer-Nr., die auf dem letzten ELAN-Antrag vermerkt ist.

Nummer, unter der der Antragsteller gut zu erreichen ist

2. Schutzgebiet

Nennen Sie das betreffende Schutzgebiet und wählen Sie in der rechten Spalte die Art des Schutzgebietes aus. Verwenden Sie hierzu die Auswahlliste, die sich bei Aktivierung des Feldes ausklappt.
Treten Sie gegebenfalls bitte mit der zuständigen Behörde in Kontakt, um zu erfahren, um welche Art von Schutzgebiet es sich handelt.

3. Zweck der Anwendung gemäß § 4 Absatz 1 PflSchAnwV Absatz 2
4. Abwendung erheblicher Schäden

Durch die Einschränkungen im Schutzgebiet sinkt Ihr betrieblicher und ackerflächenbezogener Umsatz um mehr als 6 % (Erschwernisausgleich eingerechnet). Zur Berechnung des Rückgangs der direkt- und arbeitserledigungskostenfreien Leistung wird ein landeseinheitliches Berechnungsschema genutzt.

 
Hierzu werden Angaben aller Ihrer bewirtschafteten Ackerflächen und aller Ihrer angebauten Kulturen verwendet, sowohl innerhalb und außerhalb geschützter Gebiete.

4. Schutz heimischer Pflanzen und Tiere

Eine Freistellung vom Anwendungsverbot erfolgt aus Gründen des Naturschutzes. Die Abwendung landwirtschaftlicher Schäden kann Nebeneffekt der Freistellung sein, aber nicht Hauptzweck. Daher entscheidet die Untere Naturschutzbehörde über die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung und benennt geeignete Herbizide zur Bekämpfung von Problemunkräutern.

Ausnahmen sind insbesondere möglich beim Auftreten einer der folgenden Arten: https://neobiota.naturschutzinformationen-nrw.de/neobiota/de/arten/pflanzen

Eine problematische Pflanzenart kann z.B. auch das Auftreten von Jakobkreuzkraut auf Grünland sein.

Geben Sie an wie hoch der Bestand an Schadpflanzen ist: Wie viele Pflanzen pro qm? Auf der gesamten Antragsfläche, oder nur auf Teilflächen?

Eine Ausgenehmigung kann erteilt werden, wenn die heimische Flora und Fauna von invasiven Arten oder durch das starke Auftreten problematischer Pflanzenarten gefährdet wird, z.B. im Sinne einer massiven Ausbreitung und/oder Reduktion der Artenvielfalt, oder Giftigkeit (z.B. Jakobskreuzkraut auf Grünlandflächen).

4.1. Beantragte Flächen im Schutzgebiet und Nutzung

Bitte geben Sie sämtliche von Ihnen im Schutzgebiet bewirtschafteten Flächen mit Größe und ackerbaulicher Kultur an. Grundlage ist die Anbauplanung des Genehmigungsjahres 2025, auf der vom Betrieb selbst bewirtschafteten Grundfläche.

 

Dauergrünland/Mähweiden und Flächen ohne ackerbaulichen Ertrag, wie Brachen oder Blühstreifen, sind nicht anzugeben, und unter dem Antragsgrund „wirtschaftliche Schäden (6%)“ nicht genehmigungsfähig.

 

Benennen Sie die Ackerflächen (möglichst) als Feldblock, Schlag, Teilschlag und geben Sie die Ackerflächengröße und Kultur an. Bei Fruchtwechsel auf einer Fläche kann die wertigste Kultur angegeben werden.

 

Zur Eintragung einer weiteren Fläche nutzen Sie bitte die Schaltfläche "+". 

Bitte geben Sie nur Ihre Flächen im Schutzgebiet an, für die Sie eine Ausnahmegenehmigung benötigen und beantragen möchten.

 

Benennen Sie die Flächen (möglichst) als Feldblock, Schlag, Teilschlag und geben Sie die Größe und die Nutzung/Kultur gemäß Ihrer Anbauplanung des Genehmigungsjahres 2025 an. 
 

Zur Eintragung einer weiteren Fläche nutzen Sie bitte die Schaltfläche "+". 

Fläche Nr.

Wählen Sie das Feldblocksystem für die Angabe der Flächen an, soweit dieses System für Ihre Antragsflächen zur Verfügung steht. Nur falls kein Feldblocksystem vorhanden ist, geben Sie diese Flächen im Gemarkungssystem an. Aktivieren Sie hierzu das entsprechende Feld „Kein Feldblocksystem vorhanden“. 

6 Buchstaben und 10 Ziffern, für Flächen in NRW bspw. DENWLI0123456789
Weitere Informationen

Nur Ziffern

Ein Buchstabe

4 Ziffern

2 oder 3 Ziffern

Bis zu 5 Ziffern

Nennen Sie die angebaute Fruchtart im Genehmigungsjahr auf dieser Fläche. Verwenden Sie hierzu die Auswahlliste, die beim Eintippen einiger Buchstaben ausklappt. Bei Fruchtwechsel kann die wertigste Kultur angegeben werden. Falls die von Ihnen angebaute Kultur nicht in der Liste enthalten ist, wählen Sie entsprechend "...nicht in der Liste". Nennen Sie Ihre Kultur und den Feldblock dann in der Begründung (6).

Nennen Sie die angebaute Fruchtart im Genehmigungsjahr auf dieser Fläche. Verwenden Sie hierzu die Auswahlliste, die beim Eintippen einiger Buchstaben ausklappt. Bei Fruchtwechsel kann die wertigste Kultur angegeben werden. Falls die von Ihnen angebaute Kultur nicht in der Liste enthalten ist, wählen Sie entsprechend "...nicht in der Liste". Nennen Sie Ihre Kultur und den Feldblock dann in der Begründung (6).

Falls Nein, ist in '5. Begründung' im Detail anzugeben, welche Antragsflächen (z.B. durch Anpacht, Verpachtung, Flächentausch) hinzugekommen oder wegegefallen sind.

Die beantragten Flächen werden unter der oben genannten Betriebsnummer im aktuellen ELAN Antrag aufgeführt

Für folgende von Ihnen im Schutzgebiet angebaute(n) Kultur(en) ist eine Kalkulation des Rückgangs des ackerflächenbezogenen betrieblichen Umsatzes leider mangels Datenlage nicht möglich:

Es ist Ihrerseits daher plausibel nachzuweisen, dass ein Verlust von mehr als 6 % auf Betriebsebene (unter Anrechnung des Erschwernisausgleichs) sicher zu erwarten ist. Nutzen Sie dazu das Begründungsfeld unterhalb und/oder fügen Sie bei Einreichung Ihres Antrags ein entsprechendes Dokument an.


Zum Nachweis nennen Sie am besten betriebswirtschaftliche Angaben zum Anbau Ihrer oben genannten Kultur(en) sowohl (a) bei Verzicht als auch (b) bei Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Herbizide und/oder Insektizide):

  • Ertrag pro Fläche in dt/ha
  • Erzielter Preis für den Ertrag pro Fläche in €/ha
  • Direktkosten: Saatgut, Düngungskosten, Pflanzenschutzmittel, sonstige Kosten (z.B. Strom, Wasser, Hagelversicherung, Sortierkosten) in €/ha
  • Kosten für Maschinen, fest
  • Kosten für Maschinen, variabel
  • Arbeitserledigungskosten in €/ha
4.2. Angabe von allen weiteren bewirtschafteten Ackerflächen und Nutzung

Bitte geben Sie sämtliche weiteren bewirtschafteten Ackerflächen (einschließlich Kulturen wie Obst und Gemüse, Zierpflanzenanbau) an. Geben Sie Ihre beantragten Flächen im Schutzgebiet NICHT erneut an. Grundlage ist die Anbauplanung des Genehmigungsjahres 2025, auf der vom Betrieb selbst bewirtschafteten Grundfläche.

Dauergrünland/ Mähweiden und Flächen ohne ackerbaulichen Ertrag, wie Brachen oder Blühstreifen, sind nicht anzugeben.

 

Benennen Sie die Ackerflächen (möglichst) als Feldblock, Schlag, Teilschlag und geben Sie die Ackerflächengröße und Kultur an.

 

Zur Eintragung einer weiteren Fläche nutzen Sie bitte die Schaltfläche "+".

Fläche Nr.

6 Buchstaben und 10 Ziffern, für Flächen in NRW bspw. DENWLI0123456789
Weitere Informationen

Nur Ziffern

Ein Buchstabe

4 Ziffern

2 oder 3 Ziffern

Bis zu 5 Ziffern

Nennen Sie die angebaute Fruchtart im Genehmigungsjahr auf dieser Fläche. Verwenden Sie hierzu die Auswahlliste, die beim Eintippen einiger Buchstaben ausklappt. Bei Fruchtwechsel kann die wertigste Kultur angegeben werden. Falls die von Ihnen angebaute Kultur nicht in der Liste enthalten ist, wählen Sie entsprechend "...nicht in der Liste". Nennen Sie Ihre Kultur und den Feldblock dann in der Begründung (6).

Falls Nein, ist in '5. Begründung' im Detail anzugeben, welche Antragsflächen (z.B. durch Anpacht, Verpachtung, Flächentausch) hinzugekommen oder wegegefallen sind.

Die beantragten Flächen werden unter der oben genannten Betriebsnummer im aktuellen ELAN Antrag aufgeführt

Wählen Sie das Feldblocksystem für die Angabe der Flächen an, soweit dieses System für Ihre Antragsflächen zur Verfügung steht. Nur falls kein Feldblocksystem vorhanden ist, geben Sie diese Flächen im Gemarkungssystem an. Aktivieren Sie hierzu das entsprechende Feld „Kein Feldblocksystem vorhanden“. 

Für folgende von Ihnen außerhalb des Schutzgebietes angebaute(n) Kultur(en) ist eine Kalkulation des ackerflächenbezogenen betrieblichen Umsatzes leider mangels Datenlage nicht möglich:

Nutzen Sie dazu das Begründungsfeld unterhalb und/oder fügen Sie bei Einreichung Ihres Antrags ein entsprechendes Dokument an.


Zum Nachweis nennen Sie am besten betriebswirtschaftliche Angaben zum Anbau Ihrer oben genannten Kultur(en) bei Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Herbizide und/oder Insektizide):

  • Ertrag pro Fläche in dt/ha
  • Erzielter Preis für den Ertrag pro Fläche in €/ha
  • Direktkosten: Saatgut, Düngungskosten, Pflanzenschutzmittel, sonstige Kosten (z.B. Strom, Wasser, Hagelversicherung, Sortierkosten) in €/ha
  • Kosten für Maschinen, fest
  • Kosten für Maschinen, variabel
  • Arbeitserledigungskosten in €/ha
5. Begründung

Nachfolgend können Sie Ihren Antrag ergänzend begründen und wichtige Details nennen.

  • Falls die von Ihnen angebaute Kultur(en) nicht über einen der Listeneinträge direkt genannt werden konnte, nennen Sie hier Ihre Kultur(en)
  • Sofern Sie Ihre Begründung in einer separaten Datei erstellen möchten, fügen Sie diese dem Antrag bitte als Anlage bei

Sie können dem Antrag ein Dokument zur Ergänzung oder Verifizierung Ihres Antrags beifügen. Erstellen Sie ggf. eine ZIP-Datei, die mehrere Dokumente enthält. Die Größe dieser Datei ist auf 10MB begrenzt.

6. Erklärung des Antragstellers

Hiermit erkläre ich, dass alle in diesem Antrag gemachten Angaben ordnungsgemäß und wahrheitsgetreu gemacht worden sind.

 

Bei erteilter Ausnahmegenehmigung gilt: Eine Ausnahmegenehmigung ist nicht auf andere Personen oder Betriebe übertragbar und wird bis zum 31.12.2025 befristet erteilt.
 

Flächen, für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, werden bei einem Erschwernisausgleich nicht berücksichtigt. Jedoch ist es ratsam, neben der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung auch einen Antrag auf Erschwernisausgleich zu stellen. Im Falle einer Ausnahmegenehmigung muss ein etwaiger Antrag auf Erschwernisausgleich für die betreffenden Flächen zurückgenommen werden. 

Der Verkauf, die Verpachtung oder der Flächentausch einer als Ausnahme vom Anwendungsverbot genehmigten Fläche kann die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung (für alle Flächen) gefährden, da für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung die Gesamtheit der bewirtschafteten Flächen bewertet wird.

Eine Ausnahmegenehmigung vom Anwendungsverbot erfolgt aus Gründen des Naturschutzes. Die Abwendung landwirtschaftlicher Schäden kann Nebeneffekt der Freistellung sein, aber nicht Hauptzweck. Daher entscheidet die Untere Naturschutzbehörde über die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung und benennt geeignete Herbizide zur Bekämpfung von Problemunkräutern.

Ich beantrage hiermit für das Jahr 2025 die Genehmigung der Anwendung von Herbiziden und/oder Insektiziden mit Kennzeichnung B1 bis B3 oder NN 410 auf Fläche(n) in Naturschutzgebieten, Nationalparken, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern oder gesetzlich geschützten Biotopen, wie in diesem Antrag aufgeführt.


Ich erkläre mein Einverständnis, insbesondere zur elektronischen Verarbeitung innerhalb der Behörde und mit der Naturschutzbehörde als Einvernehmensbehörde und der Bewilligungsstelle für Erschwernisausgleich. Ich erkläre mein Einverständnis zur Nutzung meiner Daten aus ELAN-NRW im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung durch die Behörde und die Naturschutzbehörde als Einvernehmensbehörde.


Durch die Antragsbearbeitung können Kosten für Sie entstehen, die gesondert abgerechnet werden. Für nachträgliche Änderungen erteilter Ausnahmegenehmigungen fallen zusätzliche Kosten an.

Bitte lesen Sie sich die Erklärungen gründlich durch, die Sie mit Versendung des Antrages bestätigen.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

 

 

Pflanzenschutzdienst NRW

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