AUSZUG AUS DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERANSTALTERS
Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:
01. Zu der Veranstaltung dürfen Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen werden.
02. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
03. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
04. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
05. Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Lagerfeuer sind verboten! Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
06. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten begeht, ist der Veranstalter berechtigt, denjenigen von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Bitte den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge leisten. Jede Straftat wird sofort angezeigt.
07. Das Mitbringen von professionellen Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokamera ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt.
08. Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
09. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler um adäquaten Ersatz. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin.
12. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte.
13. Parken auf dem Festivalgelände ist auf eigene Gefahr.
14. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
15. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.
16. Kaufen Sie Ihre Eintrittskarte nur an den bekannten Vorverkaufsstellen.