Antrag auf Lernmittelfreiheit

für das Schuljahr 2024/2025

Wichtig! Lesen Sie bitte aufmerksam das Merkblatt. Bitte stellen Sie einen Antrag nur, wenn Sie der Auffassung sind, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

 

 Hier können Sie das Merkblatt Herunterladen

 

Abgabefrist:

15.03.2024

1. Angaben zur Schülerin / zum Schüler, für die / den der Antrag gestellt wird

 

2. Angaben für Rückfragen

 

3. Angaben zum Sorgerecht, zur Haushaltsgemeinschaft und zu weiteren Kindern zum Zeitpunkt der Antragstellung

 

Anzugeben sind:

  • alle Sorgeberechtigten (das sind die Eltern, alleinerziehende Elternteile oder sonstige Personen, z. B. Pflegepersonen);
  • soweit vorhanden, Personen ohne eigenes Sorgerecht (im Haushalt lebende Partnerin/Partner bzw. Ehegattin/Ehegatte eines Elternteils);
  • bei Schülerinnen und Schülern, die nicht im Haushalt der Sorgeberechtigten leben, der/die Sorgeberechtigte/n bzw. der/die Unterhaltspflichtige/n, in deren/dessen Haushalt sie zuletzt gelebt haben;
  • bei volljährigen Schülerinnen und Schülern die unterhaltspflichtigen Eltern bzw. Elternteile;
  • bei verheirateten Schülerinnen und Schülern nur die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner.

Elternteil A:

Elternteil B:

Partner/-in des Elternteils:

bei der/dem die Schülerin bzw. der Schüler lebt, für die bzw. den der Antrag gestellt wird.

Sonstige: (z. B. Pflegepersonen, Träger der öffentlichen Jugendhilfe)

bei verheirateten Schülern oder Schülerinnen: Ehegatte:

Zu berücksichtigende weitere Kinder (auch nicht schulpflichtige):

 

Weitere Kinder sind zu berücksichtigen, sofern die im gemeinsamen Haushalt mit der Schülerin oder dem Schüler lebenden Sorgeberechtigten (oder gegebenenfalls die/der im Haushalt lebende Partnerin/Partner einer/eines Sorgeberechtigten) für diese Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung erhalten (Nachweis ist beizufügen).

4. Zusätzliche Angaben bei unverheirateten Schülerinnen und Schülern, die nicht im Haushalt der Eltern bzw. eines Elternteils leben

 

5. Angaben zum maßgeblichen Einkommen

 

In der Regel ist das im Jahr 2022 erzielte Einkommen nachzuweisen. Lag jedoch das Einkommen des Jahres 2023 wesentlich unter dem Einkommen des Jahres 2022 oder ist zu erwarten, dass das Einkommen im Jahr 2024 darunter liegen wird, kann auf Antrag das niedrigere Einkommen berücksichtigt werden. Tragen Sie daher nachfolgend bitte das maßgebliche Einkommen* des Jahres ein, das bei Ihrem Antrag auf Lernmittelfreiheit zu berücksichtigen ist:

 

* Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Bei ausländischen Einkünften ist der Betrag der ausländischen Währungseinheit anzugeben.

6. Bedingungen der Schulbuchausleihe

  • a) Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden an die Schülerinnen und Schüler oder die Sorgeberechtigten ausgehändigt. Der Empfang wird dokumentiert.
  • b) Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Beschädigungen zu überprüfen. Falls Schäden festgestellt werden, sind diese unverzüglich dem Schulträger mitzuteilen.
  • c) Werden die Lernmittel beschädigt oder nicht bis zu der unter Buchstabe d), Satz 3, aufgeführten Frist an den Schulträger zurückgegeben, machen sich die Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler schadensersatzpflichtig.
  • d) Die ausgeliehenen Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers. Sie müssen pfleglich behandelt und in einem unbeschädigten Zustand an den Schulträger zurückgegeben werden. Für das Schuljahr 2024/2025 endet die Leihe am 22. Juni 2025. Die ausgeliehenen Lernmittel sind daher grundsätzlich am 23. Juni 2025 zurückzugeben (Fälligkeit des Rücknahmeanspruchs). Allerdings werden die konkreten Rücknahmetermine vom Schulträger bekanntgemacht. Die Rückgabe muss spätestens am 4. Juli 2025 erfolgt sein.

7. Ich versichere die Richtigkeit der Angaben

 

Datum

 

28.04.2024