Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
 

nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) i.V.m. § 17 HWoFG zum
Bezug einer geförderten Wohnung

 


Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5
Schritt 6
Schritt 7
Schritt 8

Die nachfolgend erbetenen Angaben sind notwendig, um prüfen zu können, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die von Ihnen beantragte Bescheinigung vorliegen. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung sind § 27 WoFG und § 5 WoBindG. Eine Verweigerung von Angaben kann zur Ablehnung des Antrags führen.
 

Address

Von jeder zum Haushalt rechnenden Person mit einem eigenen Einkommen ist ein Einkommensnachweis abzugeben. Bei Erwerbstätigkeit ist die Verdienstbescheinigung durch den Arbeitgeber auszufüllen. Alternativ können Sie uns die letzten 12 Lohnabrechnungen einreichen.

 

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Dann bitte dieses Formular herunterladen und ausgefüllt auf Seite 2 für jeden Mitbewohner hochladen.

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Sofern Ihnen die ausgefüllte und unterschriebene Verdienstbescheinung vorliegt, können Sie die Bearbeitung auf Seite 2 fortsetzen.

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(2) Alternative Einkünfte Antragssteller

Von jeder zum Haushalt rechnenden Person mit einem eigenen Einkommen ist ein Einkommensnachweis abzugeben. Auch Nachweise über Unterhaltszahlungen oder sonstige Einnahmen sind beizulegen. Bei vorhandenem sozialem Leistungsbezug sind die aktuellen Bescheide in Kopie erforderlich.

Bitte geben Sie hier an welche Leistungen bezogen werden..

Die max. Größe der Datei beträgt 1,5MB

(3) Haushaltsangehörige, die in die künftige Wohnung aufgenommen werden sollen

Von jeder zum Haushalt rechnenden Person mit einem eigenen Einkommen ist ein Einkommensnachweis abzugeben. Bei Erwerbstätigkeit ist die Verdienstbescheinigung durch den Arbeitgeber auszufüllen oder die 12 letzten Lohnabrechnungen in Kopie beizulegen. Auch Nachweise über Unterhaltszahlungen oder sonstige Einnahmen sind beizulegen. Bei vorhandenem sozialem Leistungsbezug sind die aktuellen Bescheide in Kopie erforderlich.

Bitte geben Sie hier an welche Leistungen bezogen werden..


Die max. Größe der Datei beträgt 1,5MB


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Durch einen Klick auf das + Symbol können Sie weitere Dokumente hochladen. (Max. 10 Stück)

(4) Werbungskosten

HINWEIS

Werbungskostenpauschbeträge für steuerpflichtige Einnahmen werden ohne Nachweise berücksichtigt. Höhere Aufwendungen und Werbungskosten für steuerfreie Einnahmen müssen gesondert nachgewiesen werden.


Vom Jahreseinkommen werden die Werbungskosten (z.B. 1230 € bei Arbeitnehmern, sofern
nicht höhere Beträge nachgewiesen werden, 102 € bei Rentnern) abgezogen

Die max. Größe der Datei beträgt 2MB

(5) Künftige Einnahmen

Werden sich Ihre oder die Einnahmen einer anderen zu Ihrem Haushalt gehörenden Personen in

den nächsten 12 Monaten verringern oder erhöhen?
(bitte legen Sie uns entsprechende Nachweise bei)
 

Die max. Größe der Datei beträgt 2MB

(6) Unterhalt

Zahlen Sie oder eine andere zum Haushalt gehörende Person aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Unterhalt?
(Legen Sie bitte entsprechende Nachweise bei)

Die max. Größe der Datei beträgt 2MB

(7) Vermögen

Vermögen im Inland und im Ausland

 

Ich habe bzw. wir haben

(8) Staatsangehörigkeit

Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union?

Bitte weisen Sie nach, dass nicht nur ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht (mind. 1 Jahr) in der Bundesrepublik besteht.
Für alle Haushaltsmitglieder die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der europäischen Union besitzen erforderlich.

Die max. Größe der Datei beträgt 2MB

Die max. Größe der Datei beträgt 2MB

(9) Kindergeld

Sofern Sie allein mit Kindern zusammenwohnen und wegen Erwerbstätigkeit oder Ausbildung nicht nur kurzfristig vom Haushalt abwesend sind: Erhalten Sie Kindergeld für ein Kind oder mehrere Kinder unter 12 Jahren?

(10) Behinderung

Sind Sie oder eine andere zum Haushalt gehörende Person schwerbehindert?

Die max. Größe der Datei beträgt 2MB

(11) Raumbedarf

Angaben bei zusätzlichem Raumbedarf

Ein zusätzlicher Raumbedarf besteht oder wird in kürze bestehen.

(12) Angaben über soziale Dringlichkeit
(13) Sonstige Nachweise

Die max. Größe der Datei beträgt 1MB

Durch einen Klick auf das + Symbol können Sie weitere Dokumente hochladen. (Max. 7 Stück)

(14) Raum für weitere Bemerkungen

Erklärung
Ich versichere, dass alle Angaben richtig und vollständig sind. Die erforderlichen Nachweise und Belege füge ich bei. Die Datenschutzerklärung nehme ich zur Kenntnis.

Hinweis
Solange der Antrag unvollständig ist, wird er nicht bearbeitet. Sie werden bei fehlenden Unterlagen schriftlich aufgefordert, diese schnellstmöglich nachzureichen.

Hinweis: Für die digitale Unterschrift klicken und halten Sie die linke Maustaste gedrückt, während Sie mit dem Mauszeiger die Unterschrift zeichnen. Bei Verwendung eines Tablets oder Smartphones können Sie die Unterschrift mit einem zugehörigen Stift oder dem Finger tätigen.


Sollten die Anlagen die zulässige Dateigröße von insgesamt 25MB Übersteigen, können Sie weitere Anlagen per Mail an b.duering@muenster-hessen.de versenden. Bitte geben Sie hierzu Ihren vollständigen Namen in der Mail an, damit wir die Unterlagen entsprechend zuordnen können.

Datenschutzhinweis

 

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Antragsstellung der Wohnberechtigungsbescheinigung (nach Art. 13 DSGVO)

 

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gemeinde Münster (Hessen) und Ihre Rechte aus der Datenschutzverordnung geben. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten mit größter Sorgfalt und entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften.

 

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen zur Datenerhebung

 

Gemeinde Münster (Hessen) Mozartstraße 8, 64839 Münster, Telefon: 06071-30020

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Gemeinde Münster (Hessen), Tanja Hoch, Mozartstraße 8, 64839 Münster, Telefon: 06071-3002521, E-Mail: datenschutz@muenster-hessen.de.

 

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

 

Ihre Daten werden im Zuge des Antrags auf einen Wohnberechtigungsschein verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) EU-DSGVO.

 

Kategorien personenbezogener Daten

 

Namen, Anschrift, Geburtsdatum aller zum Haushalt gehörenden Personen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Art und Höhe des Einkommens, ggf. Aufenthaltsstatus und Gesundheitsstatus.
 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

 

Die hier erhobenen Daten werden bei Bedarf bei Anfragen zum Aufenthaltsrecht mit Namen und Anschrift an die Ausländerbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg übermittelt.

 

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

 

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nicht statt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

 

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde Münster (Hessen) so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

 

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Beschwerde, Löschung und Sperrung.

 

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten von Ihnen durch uns verarbeitet werden. Ebenso haben Sie das Recht, die Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten oder deren Vervollständigung zu verlangen.

 

Sie haben unter bestimmten Umständen das Recht zu verlangen, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden. Sie haben unter bestimmten Umständen das Recht zu verlangen, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt wird. Sie haben auch das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt.

 

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

 

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

 

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

 

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße besteht das Recht auf Beschwerde beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu erheben. Kontaktdaten: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Telefon 0611-14080, E-Mail: poststelle@datenschutz-hessen.de

 

Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten und Folgen einer Nichtbereitstellung

 

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Bei Nichtbereitstellung kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

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