Vereinbarung zur Nutzung der Windelcontainer


Schritt 1
Schritt 2
Address

Nachweis durch:

Hinweis:
 

Die Kaution für den Schlüssel in Höhe von 100,00 Euro ist durch Überweisung auf eines der Konten
der Gemeinschaftskasse der Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg
für Gemeinde Münster zu zahlen:

Sparkasse Dieburg: DE58 5085 2651 0083 3039 25
oder
Sparkasse Darmstadt: DE86 5085 0150 0000 5482 00 

Als Verwendungszweck bitten wir um die nachfolgend aufgeführten Angaben:
0429 Windelcontainer, Namen und Geburtsdatum des Nutzers.

Datenschutzhinweise

(nach Art. 13 DSGVO) im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Nutzung der Windelcontainer Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gemeinde Münster (Hessen) und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten mit größter Sorgfalt und entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften. Kontaktdaten der

Verantwortlichen Stelle: Datenschutzbeauftragte/r: Gemeinde Münster Frau Sandra Schröbel Mozartstraße 8 Telefon: 06071 3002 531 64839 Münster (Hessen) E-Mail: datenschutz@muenster-hessen.de Telefon: 06071 3002 0

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihre Daten werden zum Zweck der Windelcontainer-Nutzung verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b EU-DSGVO. Kategorien personenbezogener Daten Folgende Daten werden erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Name des Kindes / Pflegebedürftigen, Geburtsdatum des Kindes, Geburtsurkunde, Ärztliches Attest. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: - Gemeindekasse (Intern) um die Kaution zu vereinnahmen. Eine Datenübermittlung an ein Drittland findet nicht statt. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde Münster (Hessen) so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Betroffenenrechte Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten von Ihnen durch uns verarbeitet werden. Ebenso haben Sie das Recht, die Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten oder deren Vervollständigung zu verlangen. Sie haben unter bestimmten Umständen das Recht zu verlangen, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden. Sie haben unter bestimmten Umständen das Recht zu verlangen, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt wird. Sie haben das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße besteht das Recht Beschwerden beim Hessischen Datenschutzbeauftragten zu erheben.

Kontaktdaten: Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Telefon 0611-14080, E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de. Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten und Folgen einer Nichtbereitstellung Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Bei Nichtbereitstellung ist eine Nutzung der Windelcontainer nicht möglich. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.

 

Nutzungsbedingungen für Windelcontainer

1. Die Nutzung der Windelcontainer ist nur Bürgern aus Münster mit Erstwohnsitz in Münster gestattet. Der Erstwohnsitz ist durch Vorlage des Personalausweises oder einer Meldebescheinigung nachzuweisen.

2. Die Nutzung gilt für Familien mit Kleinkindern bis zum vollendeten
3. Lebensjahr gegen Vorlage einer Geburtsurkunde und für Pflegebedürftige gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes. Ebenso nutzungsberechtigt sind Münsterer Tageseltern sowie Pflegeeltern mit Wohnsitz in Münster, die mit der Pflegschaft über den Landkreis Darmstadt-Dieburg beauftragt wurden gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises.

3. Die Kaution für den Schlüssel beträgt 100,00 €. Bei Verlust des Schlüssels wird die Kaution einbehalten und der Schlüssel ist auf eigene Kosten zu ersetzen.

4. Es dürfen nur Windeln in den Container entsorgt werden.

5. Bei einer Zuwiderhandlung (Fehlbefüllung, Schlüsselweitergabe etc.) wird sofort der Schlüssel eingezogen und eine künftige Nutzung untersagt.

6. Eine kommerzielle Nutzung z.B. durch Altenheime oder Träger von Einrichtungen wird ausgeschlossen.

7. Der Gemeindevorstand ist ermächtigt ggfs. erforderliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen vorzunehmen, bzw. Ausnahmen zuzulassen.

8. Der Einwurf sollte in der Zeit von 7-19 Uhr erfolgen.

9. Die/der Nutzerin/Nutzer stellt die Gemeinde Münster bei Nutzung der Windelcontainer von jeglicher Haftung frei.

10. Die Nutzung kann nach dem 3. vollendeten Lebensjahr bis zu 3x um ein halbes Jahr verlängert werden. Die Verlängerung muss vor Ablauf der Frist schriftlich oder per Mail beantragt werden. Bei möglichen weiteren Verlängerungen um ein halbes Jahr ist ein Attest erforderlich.

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