Nutzungsbedingungen für Windelcontainer
1. Die Nutzung der Windelcontainer ist nur Bürgern aus Münster mit Erstwohnsitz in Münster gestattet. Der Erstwohnsitz ist durch Vorlage des Personalausweises oder einer Meldebescheinigung nachzuweisen.
2. Die Nutzung gilt für Familien mit Kleinkindern bis zum vollendeten
3. Lebensjahr gegen Vorlage einer Geburtsurkunde und für Pflegebedürftige gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes. Ebenso nutzungsberechtigt sind Münsterer Tageseltern sowie Pflegeeltern mit Wohnsitz in Münster, die mit der Pflegschaft über den Landkreis Darmstadt-Dieburg beauftragt wurden gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
3. Die Kaution für den Schlüssel beträgt 100,00 €. Bei Verlust des Schlüssels wird die Kaution einbehalten und der Schlüssel ist auf eigene Kosten zu ersetzen.
4. Es dürfen nur Windeln in den Container entsorgt werden.
5. Bei einer Zuwiderhandlung (Fehlbefüllung, Schlüsselweitergabe etc.) wird sofort der Schlüssel eingezogen und eine künftige Nutzung untersagt.
6. Eine kommerzielle Nutzung z.B. durch Altenheime oder Träger von Einrichtungen wird ausgeschlossen.
7. Der Gemeindevorstand ist ermächtigt ggfs. erforderliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen vorzunehmen, bzw. Ausnahmen zuzulassen.
8. Der Einwurf sollte in der Zeit von 7-19 Uhr erfolgen.
9. Die/der Nutzerin/Nutzer stellt die Gemeinde Münster bei Nutzung der Windelcontainer von jeglicher Haftung frei.
10. Die Nutzung kann nach dem 3. vollendeten Lebensjahr bis zu 3x um ein halbes Jahr verlängert werden. Die Verlängerung muss vor Ablauf der Frist schriftlich oder per Mail beantragt werden. Bei möglichen weiteren Verlängerungen um ein halbes Jahr ist ein Attest erforderlich.