erkläre ich Folgendes:
1. Mir ist bekannt, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des § 8
Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. § 16 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG)
darstellt und ich als Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen habe, die dem Träger der
Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
2. Mir ist bekannt, dass der Träger der Straßenbaulast und die Straßenverkehrsbehörde
keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass die Straßen samt Zubehör durch die
Sondernutzung uneingeschränkt benutzt werden können. Den Träger der Straßenbaulast
trifft im Rahmen der Sondernutzung keinerlei Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
3. Soweit die zuständigen Behörden aus Anlass der Veranstaltung, Aufwendungen für
besondere Maßnahmen verlangen können, verpflichte ich mich, diese zu erstatten.
4. Über den nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Absatz 2 StraßenverkehrsOrdnung (StVO)
für Veranstaltungen vorgeschriebenen Umfang von Haftpflichtversicherungen sowie ggf. notwendigen Unfallversicherungsschutz,
bin ich informiert. Mir ist bekannt, dass es sich bei den in der vorgenannten
Verwaltungsvorschrift aufgeführten Versicherungssummen, lediglich um Mindestversicherungssummen handelt.
Eine Bestätigung zu dem von der Erlaubnisbehörde verlangten Versicherungsschutz, stelle
ich zur Verfügung bzw. habe ich bereits zur Verfügung gestellt. Mir ist bekannt, dass ohne
eine solche Bestätigung die Erlaubnis nicht erteilt werden kann.