Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)

 

Für die Durchführung von Mannschaftsfahrten, Radrennen, vergleichbare und sonstige Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen


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Address
Antragssteller/Veranstalter
Verantwortliche Person
Veranstaltungsdaten
Großveranstaltung

Bei über 5000 Teilnehmern handelt es sich um eine Großveranstaltung.

Bitte wenden Sie sich hier direkt an das Ordnungsamt Münster.

 

Tel.:    06071-3002-201

Email: Ordnungsamt@muenster-hessen.de

 

Dieser Antrag muss nicht weiter augefüllt werden.
 

Von der Veranstaltung sind folgende Straßen / Plätze betroffen:

 

Anlagen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

 

• Antrag auf Anordnung nach § 45 StVO gem. Vordruck (falls verkehrsregelndeMaßnahmen nötig sind)

• Lageplan mit farblicher Markierung des Streckenverlaufs

• Veranstaltungserklärung gem. Vordruck

• Veranstaltungshaftpflichtversicherung 

 

Wenn vorhanden, bitte ankreuzen und beifügen/genau erklären (per Upload)

 


Hier können sie Dateien hochladen, für jede weitere Datei das + Symbol verwenden


Ich versichere, dass ich die Angaben in diesem Antrag nach bestem Wissen richtig und vollständig gemacht habe.


Veranstaltererklärung
 

An

Gemeinde Münster (Hessen) 

Mozartstraße 8

64839 Münster (Hessen)

Hinsichtlich der von mir beantragten Veranstaltung

erkläre ich Folgendes:

 

1. Mir ist bekannt, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des § 8

Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. § 16 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG)

darstellt und ich als Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen habe, die dem Träger der

Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.

 

2. Mir ist bekannt, dass der Träger der Straßenbaulast und die Straßenverkehrsbehörde

keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass die Straßen samt Zubehör durch die

Sondernutzung uneingeschränkt benutzt werden können. Den Träger der Straßenbaulast

trifft im Rahmen der Sondernutzung keinerlei Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

 

3. Soweit die zuständigen Behörden aus Anlass der Veranstaltung, Aufwendungen für

besondere Maßnahmen verlangen können, verpflichte ich mich, diese zu erstatten.

 

4. Über den nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Absatz 2 StraßenverkehrsOrdnung (StVO)

für Veranstaltungen vorgeschriebenen Umfang von Haftpflichtversicherungen sowie ggf. notwendigen Unfallversicherungsschutz, 

bin ich informiert. Mir ist bekannt, dass es sich bei den in der vorgenannten 

Verwaltungsvorschrift aufgeführten Versicherungssummen, lediglich um Mindestversicherungssummen handelt.

Eine Bestätigung zu dem von der Erlaubnisbehörde verlangten Versicherungsschutz, stelle

ich zur Verfügung bzw. habe ich bereits zur Verfügung gestellt. Mir ist bekannt, dass ohne

eine solche Bestätigung die Erlaubnis nicht erteilt werden kann.

Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Aufstellung eines Gerüstes im öffentlichen Verkehrsraum (nach Art. 13 DSGVO)
 

Nachfolgend möchten wir Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darüber informieren, wie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 45 StVO zur Aufstellung eines Gerüstes im öffentlichen Verkehrsraum durch die Gemeinde Münster (Hessen) verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen zustehen. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen, und wir behandeln diese vertraulich sowie in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:
Gemeinde Münster (Hessen)
Mozartstraße 8, 64839 Münster
Telefon: 06071-30020

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte:
Tanja Hoch
Mozartstraße 8, 64839 Münster
Telefon: 06071-3002 521
E-Mail: datenschutz@muenster-hessen.de

3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der Bearbeitung und Entscheidung über Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung eines Gerüstes im öffentlichen Verkehrsraum gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) und e) DSGVO, da die Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung sowie zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse erfolgt. Grundlage hierfür sind § 45 StVO sowie die entsprechenden Bestimmungen des Hessischen Straßengesetzes.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten können im Rahmen der Bearbeitung des Antrags weitergegeben werden an:

  • Interne Stellen innerhalb der Gemeinde Münster (Hessen), die mit der Bearbeitung des Antrags befasst sind.
  • Externe Behörden und Stellen, die für die Entscheidung oder Durchführung der Maßnahmen erforderlich sind, wie z.B. Straßenverkehrsbehörden, Polizei und weitere zuständige öffentliche Stellen.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist. Nach Abschluss des Verfahrens und Ablauf aller relevanten Fristen (z.B. gesetzliche Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen) werden die Daten gelöscht.

7. Ihre Rechte als betroffene Person

Im Rahmen der DSGVO stehen Ihnen die folgenden Rechte zu:

  • Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, verarbeitet werden. Falls dies der Fall ist, haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten.
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung Ihrer Daten verlangen.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Sie haben das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen.
  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, zu widersprechen.

8. Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Sofern die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ein Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie das Recht, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen:
 

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163, 65021 Wiesbaden
Telefon: 0611-14080
E-Mail: poststelle@datenschutz-hessen.de

 


 

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