Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Plakattafeln, Schildern und Transparenten auf öffentlichen Straßen

 


Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Informationen Antragssteller

Verantwortliche Person der Firma oder Verein

Infos zu den Plakaten

Zeitraum: (max. 3 Wochen pro Veranstaltung)

Durch einen Klick auf das + Symbol können Sie weitere Einträge erstellen (max 3 Stück)

Freistellungserklärung

 

Ich bestätige unterschriftlich, dass bei einer Erlaubniserteilung des Gemeindevorstandes der Gemeinde Münster (Hessen) und dessen Bediensteten von allen Ansprüchen – auch Dritter – bei Ausübung der Sondernutzung befreit sind.

 

Hinweis:

Die Gebühr je Plakatierung beträgt je angefangener Woche 60,00 €. Für ortsansässige Gewerbetreibende beträgt die Gebühr

30,00 € pro angefangener Woche. Für ortsansässige Vereine und für die örtlichen Kirchengemeinden ist das Aufstellen/Anbringen von Plakaten gebührenfrei.

Datenschutzhinweise (nach Art. 13 DSGVO)

 

 

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gemeinde Münster (Hessen) und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten mit größter Sorgfalt und entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften.

 

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen zur Datenerhebung

Gemeinde Münster (Hessen) Mozartstraße 8, 64839 Münster, Telefon: 06071-30020

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Gemeinde Münster (Hessen), Tanja Hoch, Mozartstraße 8, 64839 Münster,

Telefon: 06071-3002521, E-Mail: datenschutz@muenster-hessen.de.

 

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Ihre Daten werden zum Zweck der Beantragung auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Plakattafeln, Schildern und Transparenten auf öffentlichen Straßen verarbeitet.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b  EU-DSGVO.

 

Kategorien personenbezogener Daten

Vereins- oder Firmenname, Vorname, Nachname, Anschrift, Rufnummer, E-Mailadresse

 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Die hier erhobenen Daten werden intern weitergegeben an:

  • Gemeindekasse Münster um die Gebühren zu vereinnahmen

Die hier erhobenen Daten werden extern weitergegeben an:

  • Gemeinschaftskasse der Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg

 

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Datenübermittlung an ein Drittland findet nicht statt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde Münster (Hessen) so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

 

Betroffenenrechte

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten von Ihnen durch uns verarbeitet werden. Ebenso haben Sie das Recht, die Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten oder deren Vervollständigung zu verlangen.

Sie haben unter bestimmten Umständen das Recht zu verlangen, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden. Sie haben unter bestimmten Umständen das Recht zu verlangen, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt wird. Sie haben das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit.

 

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

 

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße besteht das Recht auf Beschwerde beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu erheben. Kontaktdaten: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Telefon 0611-14080, E-Mail: poststelle@datenschutz-hessen.de

 

Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten und Folgen einer Nichtbereitstellung

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Bei Nichtbereitstellung ist eine Sondernutzungserlaubnis nicht möglich.

 

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung (Profiling)

Eine automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling) findet nicht statt.

 

 

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