Die Übernahme von vorhandenen Gebäuden, Zäunen, Bepflanzungen, usw. liegt nicht im Aufgabenbereich der Gemeinde Münster.
Eventuell verlangte Abstandszahlungen zwischen den Parteien ist eine
privatrechtliche Angelegenheit, von der die Gemeinde Münster entbunden ist.
Die Übernahme der Gartenanlage erfolgt nach dem Prinzip: Übernommen (inkl. Abstandszahlung), wie gesehen.
Es können keine Rechtsansprüche gegenüber der Gemeinde Münster geltend gemacht werden.
Die Vergabe von freien Kleingärten richtet sich nach dem Eingangsdatum der Bewerbung.