Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Aufstellung eines Gerüsts im öffentlichen Verkehrsraum


Schritt 1
Schritt 2
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Aufstellungsort

Es wird in Anspruch genommen:

Zeitraum

Hinweise:

Das Baugerüst ist grundsätzlich mit einem Fußgängertunnel zu stellen.

Vor und hinter der Sperrfläche ist ein Schild „Baustelle“ (Zeichen 123) im Abstand von ca. 30 m von der Baustelle aufzustellen.

Die Absicherung der Portale des Gerüstes hat durch horizontal und vertikal angebrachte Absperrschranken (Reflexfolie RA2, Bauhöhe mind. 10 cm) mit Warnleuchten zu erfolgen. Die lichte Höhe des Durchgangs muss mind. 2,20 m und die Mindestbreite 1,30 m betragen.

Die fahrbahnseitige Längsabsicherung des Gerüstes ist mit Absperrschrankengitter durchzuführen. Die Warnleuchten sind bei Einbruch der Dunkelheit oder bei sonstigen die Sicht behindernden Witterungseinflüssen einzuschalten.

Sollte der seitliche Sicherheitsabstand zwischen Gerüst und Fahrbahn weniger als 0,30m betragen, sind auf der Fahrbahn zusätzlich Leitbaken incl. Warnleuchten zur Sicherung aufzustellen. Eine Restfahrbahnbreite von mind. 3,0 m muss weiterhin verbleiben.

Mit der Erlaubnis wird eine Gebühr von 30,00 Euro je angefangenem Monat zzgl. Auslagen erhoben. Für evtl. notwendige Haltverbote usw. können zusätzliche Kosten anfallen.

Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Aufstellung eines Gerüstes im öffentlichen Verkehrsraum (nach Art. 13 DSGVO)
 

Nachfolgend möchten wir Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darüber informieren, wie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 45 StVO zur Aufstellung eines Gerüstes im öffentlichen Verkehrsraum durch die Gemeinde Münster (Hessen) verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen zustehen. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen, und wir behandeln diese vertraulich sowie in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:
Gemeinde Münster (Hessen)
Mozartstraße 8, 64839 Münster
Telefon: 06071-30020

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte:
Tanja Hoch
Mozartstraße 8, 64839 Münster
Telefon: 06071-3002 521
E-Mail: datenschutz@muenster-hessen.de

3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der Bearbeitung und Entscheidung über Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung eines Gerüstes im öffentlichen Verkehrsraum gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) und e) DSGVO, da die Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung sowie zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse erfolgt. Grundlage hierfür sind § 45 StVO sowie die entsprechenden Bestimmungen des Hessischen Straßengesetzes.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten können im Rahmen der Bearbeitung des Antrags weitergegeben werden an:

  • Interne Stellen innerhalb der Gemeinde Münster (Hessen), die mit der Bearbeitung des Antrags befasst sind.
  • Externe Behörden und Stellen, die für die Entscheidung oder Durchführung der Maßnahmen erforderlich sind, wie z.B. Straßenverkehrsbehörden, Polizei und weitere zuständige öffentliche Stellen.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist. Nach Abschluss des Verfahrens und Ablauf aller relevanten Fristen (z.B. gesetzliche Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen) werden die Daten gelöscht.

7. Ihre Rechte als betroffene Person

Im Rahmen der DSGVO stehen Ihnen die folgenden Rechte zu:

  • Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, verarbeitet werden. Falls dies der Fall ist, haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten.
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung Ihrer Daten verlangen.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Sie haben das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen.
  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, zu widersprechen.

8. Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Sofern die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ein Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie das Recht, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen:
 

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163, 65021 Wiesbaden
Telefon: 0611-14080
E-Mail: poststelle@datenschutz-hessen.de

 


 

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