Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO

 


Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3

Dieser Antrag ist spätestens 2 Wochen vor Beginn einzureichen!

Informationen Antragssteller
Infomationen verantwortliche Person

Bitte nennen Sie hier den für die unten beantragte Maßnahme verantwortlichen Bauleiter

Ich / Wir beantragen

Der Plan soll enthalten:

 

a) den Straßenabschnitt
b) die im Zuge des Abschnittes bereits stehenden Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtungen und Anlagen
c) die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle
d) die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

e) Angaben darüber, welche Beschilderung nach Arbeitsschluss, an Sonn- und Feiertagen und bei Nacht vorgesehen ist.

 

(bei automatisch arbeitenden Lichtzeichenanlagen auch den Phasenablauf)



Der Verkehr wird wie folgt eingeschränkt:

Angaben zur Sperrung

Bezeichnung der Straße

Ort der Sperrung

Dauer der Sperrung

Grund der Sperrung

Anlagen hochladen


Es wird hiermit versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Ereignen sich Verkehrsunfälle, die durch Maßnahmen bedingt sind und mit ihnen in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.

Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit dem Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) (nach Art. 13 DSGVO)

Nachfolgend möchten wir Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darüber informieren, wie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Antrags auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO durch die Gemeinde Münster (Hessen) verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen zustehen. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen, und wir behandeln diese vertraulich sowie in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:
Gemeinde Münster (Hessen)
Mozartstraße 8, 64839 Münster
Telefon: 06071-30020

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte:
Tanja Hoch
Mozartstraße 8, 64839 Münster
Telefon: 06071-3002 521
E-Mail: datenschutz@muenster-hessen.de

3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der Bearbeitung und Entscheidung über Ihren Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) und e) DSGVO, da die Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung sowie zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse erfolgt. Grundlage hierfür sind § 45 StVO sowie die entsprechenden Bestimmungen des Hessischen Straßengesetzes.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten können im Rahmen der Bearbeitung des Antrags weitergegeben werden an:

  • Interne Stellen innerhalb der Gemeinde Münster (Hessen), die mit der Bearbeitung des Antrags befasst sind.
  • Externe Behörden und Stellen, die für die Entscheidung oder Durchführung der Maßnahmen erforderlich sind, wie z.B. Straßenverkehrsbehörden, Polizei und weitere zuständige öffentliche Stellen.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist. Nach Abschluss des Verfahrens und Ablauf aller relevanten Fristen (z.B. gesetzliche Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen) werden die Daten gelöscht.

7. Ihre Rechte als betroffene Person

Im Rahmen der DSGVO stehen Ihnen die folgenden Rechte zu:

  • Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, verarbeitet werden. Falls dies der Fall ist, haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten.
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung Ihrer Daten verlangen.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Sie haben das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen.
  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, zu widersprechen.

8. Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Sofern die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ein Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie das Recht, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen:
 

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163, 65021 Wiesbaden
Telefon: 0611-14080
E-Mail: poststelle@datenschutz-hessen.de

 

 

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