Antrag für die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes
 


Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5

Antrag für die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes gemäß §§ 1,3 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22.01.2003, in der jeweils geltenden Fassung
 

Address

(Bei der Anmeldung mehrerer Hunde bitte für jeden Hund ein eigenes Formular verwenden)


Staatsangehörigkeit (freiwillige Angabe)

Angaben zum Hund

Bitte hier ein Bild des Hundes hochladen, auf dem dieser deutlich zu erkennen ist.

Infos zu Vorbesitzer
Angaben zur Unterbringung - Aufsichtsperson(en)

(betrifft nur Hunde ohne positiven Wesenstest - § 10 Abs. 3)

Angaben zur letzten Wesensprüfung / zur letzten Erlaubnis
Erklärung zur persönlichen Zuverlässigkeit

Ich versichere durch meine Unterschrift, dass ich nicht

1. wegen vorsätzlichen Angriffs auf Leben oder Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Landoder Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichenStraftat, einer Straftat gegen die persönliche Freiheit oder einer Straftat gegen das Eigentum oder Vermögen rechtskräftig verurteilt wurde;

2. mindestens zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat oder

3. wegen einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über dieKontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz, das Bundesjagdgesetz oder dasBetäubungsmittelgesetzverurteilt wurde bzw. dass seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung bereits fünf Jahre vergangen sind

 

4. ich nicht wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Waffengesetzes, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes, des Bundesjagdgesetzes, des Betäubungsmittelgesetzes und der Hundeverordnung verstoßen habe.

5.ich weder alkoholsüchtig, rauschmittelsüchtig, geisteskrank oder geistesschwach bin.

 

 

Vorzulegende Unterlagen

1. Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses (Belegart „O“).

2.
Sachkundenachweis (entfällt, falls dieser der Behörde bereits im Rahmen eines früheren Erlaubnisverfahrens fürdenselben Hund vorgelegt wurde).

3. positive Wesensprüfung

4. Nachweis, dass der Hund mit einem zur Identifizierung geeigneten, elektronisch lesbaren Chipunveränderlich gekennzeichnet ist (§ 12).

5. Nachweis einer
Hundehaftpflichtversicherung.

6. Nachweis der fristgerechten Zahlung fällig gewordener Hundesteuer.

7. ggf. Vorlage eines Farbfotos des Hundes (entsprechend der Vorgabe der jeweiligen Ordnungsbehörde!)

 

Weitere Infos:

 

1. Antrag

 

2. das 18. Lebensjahr muss vollendet sein

 

3. Nachweis, dass der Hund artgerecht gehalten wird und die erforderlichen Maßnahmen getroffen worden sind, damit von ihm keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz ausgehen

 

4. Nachweis, dass für den Hund nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist

 

5. Nachweis, dass die bereits fällig gewordene Hundesteuer entrichtet worden ist.


Mir ist bekannt, dass die Erlaubnis befristet erteilt wird bzw. werden kann.
Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden, wenn eine Voraussetzung für ihre Erteilung weggefallen ist.


Ich bestätige hiermit, dass alle meine Angaben einschließlich der Erklärung unter VI. der Wahrheit entsprechen und ich alle diesbezüglichen Änderungen unverzüglich der Behörde mitteilen werde.


 

Durch Ihre Unterschrift geht der dargestellte Datenschutzhinweis auf Seite 6 des Formulars als Bestandteil in den Antrag über.

Gleichzeitig sind Sie damit einverstanden, dass Ihre mit diesem Antrag erhobenen persönlichen Daten an das Ordnungsamt der Gemeinde Münster, zwecks Überprüfung gemäß Hundeverordnung, weitergeleitet werden.

1. Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses (Belegart „O“).
2.
Sachkundenachweis (entfällt, falls dieser der Behörde bereits im Rahmen eines früheren Erlaubnisverfahrens fürdenselben Hund vorgelegt wurde).
3. positive Wesensprüfung;
4. Nachweis, dass der Hund mit einem zur Identifizierung geeigneten, elektronisch lesbaren
Chipunveränderlich gekennzeichnet ist (§ 12).
5. Nachweis einer
Hundehaftpflichtversicherung.
6. Nachweis der fristgerechten Zahlung fällig gewordener Hundesteuer.
7. ggf. Vorlage eines Farbfotos des Hundes
(entsprechend der Vorgabe der jeweiligen Ordnungsbehörde!)
 

Datenschutzhinweis

 

Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit dem Antrag für die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gemeinde Münster (Hessen) und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten mit größter Sorgfalt und entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften.

 

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen zur Datenerhebung

Gemeinde Münster (Hessen) Mozartstraße 8, 64839 Münster, Telefon: 06071-30020

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Gemeinde Münster (Hessen), Tanja Hoch, Mozartstraße 8, 64839 Münster, Telefon: 06071-3002 521, E-Mail: datenschutz@muenster-hessen.de.

 

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Ihre Daten werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens zur Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Hundesteuer verarbeitet.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e) EU-DSGVO i. V. m. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes, der Abgabenordnung, der Hundesteuersatzung der Gemeinde Münster (Hessen). Der Pflichtige ist gemäß §12 Hundesteuersatzung verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen.

 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

- Gemeindekasse (Intern) um die Hundesteuer zu veranlagen und zu vereinnahmen.

- Gemeinschaftskasse der Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg

 

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet derzeit nicht statt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde Münster (Hessen) so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung (Erhebung der Hundesteuer) erforderlich ist.

 

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Beschwerde, Löschung und Sperrung.

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten von Ihnen durch uns verarbeitet werden. Ebenso haben Sie das Recht, die Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten oder deren Vervollständigung zu verlangen.

Sie haben unter bestimmten Umständen das Recht zu verlangen, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden. Sie haben unter bestimmten Umständen das Recht zu verlangen, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt wird. Sie haben auch das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt.

 

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

 

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße besteht das Recht auf Beschwerde beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu erheben. Kontaktdaten: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Telefon 0611-14080, E-Mail: poststelle@datenschutz-hessen.de
 

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