Abmeldung
von städt. Kindertageseinrichtungen
Hinweis:
Abmeldungen/ordentliche Kündigungen sind mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich vorzunehmen. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist wird der Beitrag für den Folgemonat erhoben.
Die Abmeldung/ordentliche Kündigung ist von allen Personensorgeberechtigten zu unterschreiben.
Scheidet ein Kind zum Ende des Kindergartenjahres wegen Einschulung aus, endet das Vertragsverhältnis automatisch zum 31. August des zu Ende gehenden Kindergartenjahres.
Abmeldungen für die Ferienzeit (einschließlich Sommerferien) sind nicht möglich.