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Vorübergehendes Gaststättengewerbe

An

Gemeinde Graben-Neudorf
Ordnungsamt
Werner-Juchler-Platz 1
76676 Graben-Neudorf

Veranstalter

Ladungsfähige Anschrift:

Angaben zum vorübergehenden Gaststättengewerbe
Hinweise

Wer aus besonderem Anlass ein Gaststättengewerbe nur vorübergehend betreiben will, hat dies spätestens zwei Wochen vor Beginn der Ausübung des Gaststättengewerbes unter Angabe des Namens, einer ladungsfähigen Anschrift, des Ortes und der Zeit des besonderen Anlasses in Textform anzuzeigen.

 

Dies findet Anwendung auf Vereine, die alkoholische Getränke anbieten.

 

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