Umwelt- und Klimaschutz Förderprogramm
der Gemeinde Graben-Neudorf

Antrag auf Förderung


Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf
Bauamt / Förderung
Werner-Juchler-Platz 1
76676 Graben-Neudorf

Bitte beachten:
Dieser Antrag muss vor Beginn der
Maßnahme eingereicht werden.

1. Persönliche Daten
2. Beantragte Förderung (bitte auswählen, Mehrfachauswahl möglich)

Förderbaustein

 

 

Fördersatz
(Stand 01.09.2024)

 

Max. Förderhöhe
pro Maßnahme

 

165 € / kWp

1.100 € bzw. 10 % der Anschaffungs-

kosten

110 € / kWh

550 €

pauschal 220 €

50 % der An-schaffungskosten

11 € / m²

1.100 €

pauschal 220 €

50 % der An-schaffungskosten

25 % der Kosten

440 €

25 % der Kosten

220 €

30 % der Kosten

1.100 €

30 % der Kosten

1.100 €

30 % der Kosten

1.100 €

pauschal 110 €

110 €

 

* Hinweise:

  • Eine Förderung für Baustein 1.1 (PV-Anlage) und 1.4 (Balkonsolar) kann nicht mit 1.2 (Batteriespeicher) kombiniert werden.
  • Die Förderung für Baustein 1.1 (PV-Anlage) ist ausgeschlossen, wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation einer PV-Anlage zum Zeitpunkt des Fördermittelantrags oder zum Zeitpunkt der Ausführung besteht.

Diese Hinweise sind keine vollständige Zusammenfassung der Förderbedingungen!

Die ausführlich erläuterten und verbindlichen Förderbedingungen finden Sie in den Förderrichtlinien.

3. Angaben zum Gebäude, an / in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll (nicht nötig für Förderbausteine 4.2, 4.3 und 6.1)
Anschrift
Ich bin
4. Angaben zur Maßnahme (zutreffende Felder ausfüllen bzw. ankreuzen)
1.1 Photovoltaik
1.2 Batteriespeicher
1.4 Balkonsolar
3.1 Ökologische Dämmstoffe
4.1 Ladepunkt für Elektro-PKWs
4.2 (E-)Lastenrad / (E-)Faltrad

Keine weiteren Angaben nötig

4.3 Fahrradanhänger

Keine weiteren Angaben nötig

5.2 Dachbegrünung
5.3 Fassadenbegrünung
5.4 Begrünung von entsiegelten Flächen
6.1 Jungimkerförderung

Keine weiteren Angaben nötig

5. Anlagen zu diesem Antrag (die aufgelisteten Dokumente müssen diesem Antrag beigelegt werden)
1.1 Photovoltaik
1.2 Batteriespeicher
1.4 Balkonsolar
3.1 Ökologische Dämmstoffe
4.1 Ladepunkt für Elektro-PKWs
4.2 (E-)Lastenrad / (E-)Faltrad

Keine Anlagen nötig

4.3 Fahrradanhänger

Keine Anlagen nötig

5.2 Dachbegrünung
5.3 Fassadenbegrünung
5.4 Begrünung von entsiegelten Flächen
6.1 Jungimkerförderung

Keine Anlagen nötig

6. Erklärung (durch Ankreuzen bestätigen)

Ich erkläre hiermit Folgendes:

7. Freiwillige Angabe

Wie haben Sie von diesem Förderprogramm erfahren?

8. Hinweise

Die Umsetzung der Maßnahme muss innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung erfolgen.

 

Nach Fertigstellung der Maßnahme muss innerhalb von 6 Monaten der Antrag auf Auszahlung mit den darin aufgelisteten Anlagen eingereicht werden.

 

Datenschutzerklärung der Gemeinde

oder

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